11.01.2017, 15:45
Ein bisschen "illegal" ist es schon. Wenn ich ein deutschsprachige App anbiete, die sich gezielt an deutschsprachiges Publikum wendet, bin ich rechtlich verpflichtet, auch das "Kleingedruckte" auf deutsch vorzuhalten, ansonsten sind die Regelungen gegenüber den deutschsprachigen Verbrauchern unwirksam. Hat jedenfalls das Berliner Kammergericht im vergangenen Jahr zu WhatsApp so entschieden: http://www.vzbv.de/pressemitteilung/what...eitstellen